NIS2 für dein Unternehmen in Berlin? Das musst du für 2026 wissen!

NIS2 ist seit Dezember 2025 verbindlich und zwingt Unternehmen in Berlin und Brandenburg zu sofortigem Handeln bei IT-Sicherheit, Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

Die Schonfrist ist vorbei. Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das NIS2-Umsetzungsgesetz in Deutschland – und zwar ohne jede Übergangsfrist. Für Unternehmen in Berlin, Potsdam und Brandenburg bedeutet das: Jetzt ist Handeln angesagt, nicht irgendwann, sondern sofort. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik schätzt, dass allein in der Hauptstadtregion zwischen 1.200 und 1.500 Unternehmen direkt von NIS2 betroffen sind. Hinzu kommen unzählige Zulieferer und Dienstleister, die indirekt unter die neuen Regelungen fallen. Als IT-Systemhaus aus Berlin begleitet aptaro Unternehmen dabei, die komplexen Anforderungen der NIS2-Richtlinie zu verstehen und rechtssicher umzusetzen.

Das Jahr 2026 bringt konkrete Deadlines mit sich. Das BSI-Portal zur Registrierung ist seit dem 6. Januar online, und betroffene Einrichtungen müssen sich innerhalb weniger Monate registrieren. Wer das versäumt, riskiert empfindliche Bußgelder. Gleichzeitig gelten die verschärften Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen ab sofort. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über NIS2 wissen musst – von der Frage, ob dein Unternehmen überhaupt betroffen ist, über die konkreten Maßnahmen bis hin zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung. aptaro erklärt dir Schritt für Schritt, wie du dein Unternehmen in Berlin und Brandenburg fit für die neuen Cybersicherheitsanforderungen machst.

Was ist NIS2 und warum wurde die Richtlinie verschärft?

Der Hintergrund der europäischen Cybersicherheitsrichtlinie

NIS2 steht für die zweite Generation der europäischen Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit. Die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 hatte bereits Mindeststandards für kritische Infrastrukturen festgelegt, doch die Cyberbedrohungslage hat sich seitdem dramatisch verändert. Ransomware-Angriffe auf Krankenhäuser, Attacken auf Energieversorger und gezielte Spionage gegen mittelständische Unternehmen sind längst keine Ausnahme mehr. Laut einer aktuellen Bitkom-Studie waren bereits 30 Prozent der deutschen Unternehmen Opfer von Datenverlusten im Millionenbereich. Die Europäische Union hat deshalb nachgelegt und mit NIS2 eine deutlich schärfere Regulierung auf den Weg gebracht. Für die Wirtschaft in Berlin und Brandenburg hat diese Entwicklung weitreichende Konsequenzen, die jetzt spürbar werden.

Was NIS2 von seinem Vorgänger unterscheidet

Der entscheidende Unterschied liegt im massiv erweiterten Geltungsbereich. Waren unter der alten Regelung in Deutschland etwa 4.500 Organisationen reguliert, sind es mit NIS2 nun rund 30.000 Unternehmen. Die Richtlinie erfasst nicht mehr nur klassische KRITIS-Betreiber wie Energieversorger oder Wasserwerke, sondern bezieht zahlreiche weitere Branchen ein. Maschinenbauer, Lebensmittelproduzenten, Chemieunternehmen und digitale Dienstleister fallen jetzt ebenfalls unter die Regulierung. Für Unternehmen in Berlin und Potsdam bedeutet das eine völlig neue Dimension der Compliance-Anforderungen. aptaro beobachtet, dass viele mittelständische Betriebe in Brandenburg noch gar nicht realisiert haben, dass sie von NIS2 betroffen sind. Die Richtlinie zielt darauf ab, ein einheitliches Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU herzustellen. Deutschland hatte die eigentliche Umsetzungsfrist vom Oktober 2024 zwar verfehlt und wurde deshalb von der EU-Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren überzogen, doch seit Dezember 2025 ist das Gesetz nun verbindlich. Die Zeit des Abwartens ist damit endgültig vorbei.

Bist du betroffen? Die Kriterien für wichtige und besonders wichtige Einrichtungen

Die Schwellenwerte im Detail

Ob dein Unternehmen unter NIS2 fällt, hängt von zwei Faktoren ab: der Branche und der Unternehmensgröße. Die Richtlinie unterscheidet dabei zwischen wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen. Besonders wichtige Einrichtungen sind Großunternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro bei einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro. Wichtige Einrichtungen beginnen bereits bei 50 Mitarbeitern oder einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro. Wenn dein Unternehmen in Berlin oder Brandenburg diese Schwellen überschreitet und in einem der regulierten Sektoren tätig ist, bist du betroffen. Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und weniger als 10 Millionen Euro Umsatz sind grundsätzlich ausgenommen, es sei denn, sie erbringen bestimmte digitale Dienste wie DNS oder TLD-Verwaltung. aptaro hilft dir dabei, deine genaue Einstufung zu ermitteln.

Die 18 Sektoren unter NIS2

NIS2 erfasst insgesamt 18 Sektoren, die in Bereiche mit hoher Kritikalität und sonstige kritische Sektoren unterteilt werden. Zu den Sektoren mit hoher Kritikalität gehören Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, IKT-Dienste, öffentliche Verwaltung und Weltraum. Die sonstigen kritischen Sektoren umfassen Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, Anbieter digitaler Dienste und Forschung. Besonders relevant für die Region Berlin-Brandenburg: Auch Rechenzentren, Cloud-Anbieter und Managed-Service-Provider fallen unter NIS2. aptaro empfiehlt jedem Unternehmen in Potsdam und Umgebung, die BSI-Betroffenheitsprüfung durchzuführen. Das BSI stellt dafür einen kostenlosen Online-Test bereit, der innerhalb weniger Minuten Klarheit schafft und keine personenbezogenen Daten speichert.

Selbstständige Prüfpflicht der Unternehmen

Wichtig zu wissen: Unternehmen müssen ihre Betroffenheit selbstständig prüfen. Eine behördliche Benachrichtigung gibt es nicht. Wer abwartet und hofft, dass schon nichts passieren wird, handelt fahrlässig. Die Experten von aptaro unterstützen Unternehmen in Berlin dabei, ihre Einstufung korrekt vorzunehmen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Neben der BSI-Prüfung steht auch der FitNIS2-Navigator zur Verfügung, der unter Schirmherrschaft des Bundesinnenministeriums entwickelt wurde. Diese Tools helfen Unternehmen in Brandenburg und der gesamten Hauptstadtregion, ihre Situation realistisch einzuschätzen. Die Betroffenheitsprüfung sollte zudem regelmäßig wiederholt werden, da sich durch Unternehmenswachstum oder Änderungen der Geschäftstätigkeit neue Verpflichtungen ergeben können.

Die wichtigsten Neuerungen für 2026 im Überblick

Das BSI-Portal und die Registrierungspflicht

Seit dem 6. Januar 2026 ist das neue BSI-Portal freigeschaltet. Über dieses Portal müssen sich alle von NIS2 betroffenen Unternehmen registrieren und künftig auch Sicherheitsvorfälle melden. Für besonders wichtige Einrichtungen gilt eine Registrierungsfrist bis Anfang März 2026. Wichtige Einrichtungen müssen sich unverzüglich registrieren. aptaro rät allen Unternehmen in Berlin und Brandenburg, diese Fristen ernst zu nehmen. Wer die Registrierung versäumt, macht sich angreifbar und riskiert Bußgelder. Das Portal dient nicht nur der Erfassung betroffener Unternehmen, sondern wird auch zur zentralen Meldestelle für erhebliche Sicherheitsvorfälle. Die Infrastruktur wurde speziell für die NIS2-Anforderungen entwickelt und ersetzt die bisherigen fragmentierten Meldewege. aptaro unterstützt Unternehmen in Berlin bei der technischen Umsetzung der Registrierung.

Keine Übergangsfristen – sofortiger Handlungsbedarf

Anders als bei früheren Regulierungen gibt es bei NIS2 keine großzügigen Übergangsfristen. Die Pflichten gelten seit Inkrafttreten des Gesetzes am 6. Dezember 2025. Das bedeutet konkret: Die Geschäftsführerhaftung ist bereits aktiv, die Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen gelten sofort, und die Anforderungen an das Risikomanagement müssen erfüllt werden. Viele Unternehmen in Potsdam und Brandenburg haben sich auf längere Vorbereitungszeiten eingestellt und werden nun von der Realität eingeholt. aptaro begleitet als IT-Systemhaus in Berlin Unternehmen dabei, die NIS2-Anforderungen zügig umzusetzen. Der Schlüssel liegt in einer strukturierten Herangehensweise. Statt in Panik zu verfallen, solltest du systematisch vorgehen: Zuerst die Betroffenheit klären, dann die Registrierung durchführen und parallel die technischen und organisatorischen Maßnahmen angehen. Das BSI bietet im Januar und Februar 2026 mehrere Kickoff-Webinare an, die den Einstieg erleichtern und praktische Hinweise zur Umsetzung geben.

Registrierung beim BSI: So gehst du vor

Der zweistufige Registrierungsprozess

Die Registrierung beim BSI erfolgt in zwei Schritten. Zunächst musst du ein Konto beim digitalen Dienst „Mein Unternehmenskonto" anlegen. Dieses MUK-Konto dient als Authentifizierungsgrundlage für alle weiteren Behördenkontakte und ist nicht nur für NIS2 relevant, sondern wird auch für andere Verwaltungsdienstleistungen genutzt. Das BSI hatte bereits Ende 2025 empfohlen, dieses Konto noch vor Jahresende einzurichten. Falls du das noch nicht erledigt hast, solltest du das umgehend nachholen. Im zweiten Schritt erfolgt dann die eigentliche NIS2-Registrierung über das BSI-Portal, das seit dem 6. Januar 2026 freigeschaltet ist. aptaro unterstützt Unternehmen in Berlin bei beiden Schritten und sorgt dafür, dass keine Fristen verpasst werden. Die Registrierung ist dabei mehr als nur eine Formalität – sie bildet die Grundlage für die gesamte weitere Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden.

Welche Daten du bereithalten musst

Bei der Registrierung werden verschiedene Angaben abgefragt. Du benötigst Informationen zu deinem Unternehmen, zur Branchenzugehörigkeit und zur Einordnung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung. Außerdem musst du Kontaktdaten für Sicherheitsvorfälle hinterlegen, damit das BSI im Ernstfall schnell reagieren kann. aptaro unterstützt Unternehmen in Berlin und Brandenburg bei der Vorbereitung dieser Daten. Eine sorgfältige Vorbereitung spart Zeit und vermeidet Fehler bei der Registrierung. Solltest du vor der abgeschlossenen Registrierung einen erheblichen Sicherheitsvorfall erleiden, gibt es einen Notfallweg. Das BSI stellt für diesen Fall ein Online-Formular zur Verfügung. KRITIS-Betreiber nutzen vorübergehend ihre bisherigen Meldewege. aptaro empfiehlt jedoch dringend, die Registrierung nicht auf die lange Bank zu schieben. Je früher du registriert bist, desto reibungsloser funktioniert im Ernstfall die Kommunikation mit den Behörden. Denke auch daran, die hinterlegten Kontaktdaten aktuell zu halten.

Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen – die neuen Fristen

Die 24-Stunden-Regel für Frühwarnungen

NIS2 führt ein mehrstufiges Meldesystem ein, das deutlich strenger ist als die bisherigen Regelungen. Wenn dein Unternehmen einen erheblichen Sicherheitsvorfall erleidet, musst du innerhalb von 24 Stunden eine Frühwarnung an das BSI absetzen. Diese erste Meldung muss noch keine detaillierte Analyse enthalten, sondern dient der schnellen Information der Behörden. Es geht darum, das BSI in die Lage zu versetzen, mögliche Auswirkungen auf andere Unternehmen oder die öffentliche Sicherheit frühzeitig einzuschätzen. Innerhalb von 72 Stunden folgt dann eine ausführlichere Meldung mit einer ersten Bewertung des Vorfalls und seiner Auswirkungen. aptaro weiß aus der Praxis in Berlin: Diese Fristen sind ambitioniert und erfordern eingespielte Prozesse. Ohne klare Zuständigkeiten und vorbereitete Abläufe ist die Einhaltung kaum möglich.

Der Abschlussbericht nach 30 Tagen

Spätestens einen Monat nach Beendigung des Sicherheitsvorfalls musst du einen Abschlussbericht vorlegen. Dieser Bericht muss eine ausführliche Beschreibung des Vorfalls enthalten, die Ursachen analysieren und die ergriffenen Abhilfemaßnahmen dokumentieren. Falls der Vorfall länger als 30 Tage andauert, ist zusätzlich ein Zwischenbericht erforderlich. Für Unternehmen in Potsdam und Brandenburg bedeutet das: Du brauchst klare interne Prozesse für das Incident Management. aptaro hilft Unternehmen in Berlin dabei, diese Meldeprozesse zu etablieren. Ohne vorbereitete Abläufe ist es praktisch unmöglich, die straffen Fristen einzuhalten. Wer erst im Ernstfall anfängt, über Zuständigkeiten und Meldewege nachzudenken, verliert wertvolle Zeit. Die NIS2-Meldepflichten erfordern ein durchdachtes Konzept, das regelmäßig getestet und aktualisiert wird. aptaro empfiehlt, mindestens einmal jährlich eine Übung durchzuführen, bei der der gesamte Meldeprozess simuliert wird. So stellst du sicher, dass alle Beteiligten im Ernstfall wissen, was zu tun ist.

Risikomanagement und technische Maßnahmen nach NIS2

Was die Richtlinie konkret fordert

NIS2 verlangt von betroffenen Unternehmen geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische sowie organisatorische Maßnahmen. Das klingt zunächst abstrakt, wird aber durch die Richtlinie konkretisiert. Du musst ein systematisches Risikomanagement etablieren, das Cyberrisiken identifiziert, bewertet und behandelt. Dazu gehören Konzepte für die Risikoanalyse, Sicherheitsrichtlinien und Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit deiner Maßnahmen. Die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen und die Größe deines Unternehmens sowie das Ausmaß der Risikoexposition berücksichtigen. Dabei spielen auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen möglicher Sicherheitsvorfälle eine Rolle. aptaro berät Unternehmen in Brandenburg und Berlin zu den spezifischen Anforderungen ihrer Branche und entwickelt individuelle Sicherheitskonzepte, die sowohl effektiv als auch wirtschaftlich vertretbar sind.

ISMS als Fundament der NIS2-Compliance

Der effektivste Weg zur NIS2-Konformität führt über ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO 27001. Ein solches ISMS deckt den größten Teil der NIS2-Anforderungen ab und bietet einen strukturierten Rahmen für alle Sicherheitsmaßnahmen. Das BSI empfiehlt größeren Unternehmen ausdrücklich, nach IT-Grundschutz oder ISO 27001 zu arbeiten. Managementsysteme für Informationssicherheit und Geschäftskontinuität sind die Basis für eine umfassende Absicherung. Für kleinere und mittlere Betriebe in Potsdam und Umgebung bietet der CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 einen guten Einstieg. aptaro unterstützt beim Aufbau von ISMS-Strukturen und begleitet Unternehmen in Berlin auf dem Weg zur Zertifizierung. Wichtig zu wissen: Bestehende ISO-27001-Zertifizierungen sind nicht automatisch ausreichend für NIS2, da der Geltungsbereich der Richtlinie oft über bestehende Zertifikate hinausgeht.

Konkrete technische Anforderungen

Obwohl NIS2 keine konkreten Technologien vorschreibt, lassen sich aus der Richtlinie klare Sicherheitsziele ableiten. Multi-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung sensibler Daten und sichere Kommunikationswege gehören zum Pflichtprogramm. Ebenso wichtig sind Backup-Strategien, Notfallpläne und Systeme zur Angriffserkennung. Zero-Trust-Architekturen und Kryptografie-Standards werden ausdrücklich als geeignete Maßnahmen genannt. Die Sicherheit bei der Beschaffung, Entwicklung und Wartung von IT-Systemen muss ebenfalls gewährleistet sein. aptaro implementiert diese Maßnahmen für Unternehmen in Berlin und passt sie an die individuellen Gegebenheiten an. Dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Die Maßnahmen müssen zur Größe und zum Risikoprofil deines Unternehmens passen. Ein kleiner Dienstleister in Brandenburg braucht andere Lösungen als ein großer Infrastrukturbetreiber in Berlin.

Geschäftsführerhaftung: Warum IT-Sicherheit 2026 Chefsache ist

Die persönliche Verantwortung der Unternehmensleitung

Mit NIS2 wird Cybersicherheit endgültig zur Chefsache. Das Gesetz verbietet ausdrücklich die vollständige Delegation der Verantwortung. Du kannst als Geschäftsführer zwar einen IT-Sicherheitsbeauftragten ernennen und externe Dienstleister wie aptaro einbinden, aber die Letztverantwortung bleibt bei dir. Bei schuldhafter Verletzung deiner Aufsichtspflichten haftest du persönlich mit deinem Privatvermögen. Das ist keine theoretische Gefahr, sondern gelebte Rechtspraxis seit Dezember 2025. Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen nicht nur freigeben, sondern deren Umsetzung aktiv überwachen. Einen CISO zu ernennen und sich dann zurückzulehnen reicht nicht mehr aus. aptaro berät Geschäftsführer in Berlin und Brandenburg zu ihren konkreten Pflichten und hilft bei der Etablierung geeigneter Kontrollmechanismen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Pflichtschulungen für die Geschäftsleitung

NIS2 verpflichtet Geschäftsführer und Vorstände, regelmäßig an Cybersicherheitsschulungen teilzunehmen. Mindestens alle drei Jahre musst du dich zu Fragen der Risikobewertung und des Cyberrisikomanagements fortbilden. Das BSI bietet dazu Informationsmaterialien und Veranstaltungen an. Die Schulungspflicht gilt nicht nur für IT-affine Geschäftsführer, sondern für alle Mitglieder der Unternehmensleitung. aptaro organisiert für Unternehmen in Berlin, Potsdam und Brandenburg entsprechende Schulungsformate, die speziell auf die Bedürfnisse von Führungskräften zugeschnitten sind. Die Schulungen vermitteln kein tiefes technisches Wissen, sondern konzentrieren sich auf strategische Aspekte der Cybersicherheit und die Verantwortlichkeiten der Geschäftsleitung. Dokumentiere die Teilnahme an Schulungen sorgfältig – im Streitfall kann dieser Nachweis entscheidend sein.

Auswirkungen auf Versicherungen

Die verschärfte Geschäftsführerhaftung hat auch Konsequenzen für D&O-Versicherungen und Cyber-Policen. Versicherer gehen zunehmend dazu über, sich die Einhaltung von Standards wie ISO 27001 oder NIS2 bestätigen zu lassen. Wer im Schadensfall nicht nachweisen kann, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementiert waren, riskiert die Verweigerung der Deckung. In den letzten Jahren haben viele Unternehmen Investitionen in die Cybersicherheit aufgeschoben, weil sie sich auf ihre Versicherung verlassen haben. Diese Zeiten sind vorbei. NIS2 definiert einen gesetzlichen Mindeststandard, dessen Nichteinhaltung Versicherungen als Argument für Leistungsverweigerung nutzen werden. aptaro empfiehlt Unternehmen in Brandenburg, ihre Versicherungsverträge im Licht der neuen NIS2-Anforderungen zu prüfen und gegebenenfalls nachzuverhandeln.

Bußgelder und Sanktionen: Was bei Verstößen droht

Die Höhe der möglichen Strafen

NIS2 sieht empfindliche Bußgelder vor, die weit über das hinausgehen, was bisher üblich war. Für besonders wichtige Einrichtungen können Strafen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für wichtige Einrichtungen liegt die Obergrenze bei 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent des Umsatzes. Diese Summen sind nicht nur theoretisch, sondern sollen Unternehmen zu ernsthafter Compliance motivieren. Die Bußgelder können für verschiedene Verstöße verhängt werden: fehlende oder verspätete Registrierung, Versäumnis der Meldepflichten, unzureichende Sicherheitsmaßnahmen oder mangelnde Dokumentation. Die Aufsicht erfolgt bei wichtigen Einrichtungen reaktiv nach Hinweisen auf Verstöße, bei besonders wichtigen Einrichtungen hingegen proaktiv mit regelmäßigen Prüfungen. aptaro berät Unternehmen in Berlin zur Risikominimierung und hilft dabei, Bußgelder zu vermeiden.

Indirekte Konsequenzen der Nichteinhaltung

Die offiziellen Bußgelder sind nur ein Teil der Geschichte. Mindestens ebenso gravierend sind die indirekten Folgen mangelnder NIS2-Compliance. Unternehmen, die keine angemessenen Sicherheitsstandards nachweisen können, riskieren den Ausschluss aus Lieferketten. Große Auftraggeber und KRITIS-Betreiber führen strenge Audits durch und arbeiten nur mit Partnern zusammen, die NIS2-konform sind. Für mittelständische Zulieferer in Potsdam und Brandenburg kann das existenzbedrohend sein. Hinzu kommt der Reputationsverlust nach einem Sicherheitsvorfall. Wenn bekannt wird, dass dein Unternehmen die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt hat, leidet das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern nachhaltig. Im schlimmsten Fall kann das BSI sogar anordnen, dass Geschäftsführern vorübergehend die Ausübung ihrer Leitungsaufgaben untersagt wird. aptaro unterstützt Unternehmen in Berlin dabei, NIS2 nicht als lästige Pflicht zu betrachten, sondern als Chance zur Stärkung der eigenen Cyberresilienz.

Lieferkettensicherheit: Auch Zulieferer sind betroffen

Warum NIS2 über die direkt Betroffenen hinausgeht

Ein zentraler Aspekt von NIS2 ist die Sicherheit der Lieferkette. Betroffene Unternehmen müssen nicht nur ihre eigenen Systeme absichern, sondern auch die Cybersicherheit ihrer Zulieferer und Dienstleister im Blick behalten. Das BSI empfiehlt, Dienstleister vertraglich an Sicherheitsstandards zu binden und regelmäßige Lieferantenaudits durchzuführen. Für die Wirtschaft in Berlin und Brandenburg bedeutet das: Auch wenn dein Unternehmen selbst unter den Schwellenwerten liegt, kannst du indirekt von NIS2 betroffen sein. Wenn deine Kunden unter die Regulierung fallen, werden sie von dir Nachweise zu deinem Sicherheitsniveau verlangen. aptaro beobachtet bereits, dass große Unternehmen in der Region ihre Anforderungen an Lieferanten deutlich verschärfen und Sicherheitsnachweise zur Voraussetzung für Geschäftsbeziehungen machen.

Anforderungen an Partner und Dienstleister

Wenn du für ein NIS2-reguliertes Unternehmen arbeitest, wirst du früher oder später Nachweise zu deinem Sicherheitsniveau liefern müssen. Zertifizierungen nach ISO 27001, TISAX oder vergleichbaren Standards werden zum Wettbewerbsfaktor. aptaro beobachtet in Berlin und Potsdam bereits, dass große Auftraggeber ihre Lieferanten gezielt nach NIS2-Kriterien bewerten. Wer hier nicht mithalten kann, fliegt aus der Lieferkette. Die Sicherheit der Lieferkette umfasst dabei nicht nur IT-Dienstleister, sondern alle Partner, die Zugang zu sensiblen Systemen oder Daten haben. aptaro empfiehlt auch kleineren Unternehmen in Brandenburg, sich frühzeitig mit den NIS2-Anforderungen auseinanderzusetzen. Die Investition in Cybersicherheit zahlt sich aus – nicht nur durch Vermeidung von Bußgeldern, sondern durch Sicherung der Geschäftsbeziehungen. Als IT-Systemhaus in Berlin unterstützt aptaro Unternehmen jeder Größe dabei, die passenden Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren und sich als vertrauenswürdiger Partner zu positionieren.

Unterstützung für Berliner Unternehmen – regionale Anlaufstellen und Partner

Das Netzwerk it's.BB und die Digitalagentur Berlin

Unternehmen in Berlin und Brandenburg stehen bei der NIS2-Umsetzung nicht allein da. Das IT-Sicherheitsnetzwerk Berlin-Brandenburg hat gemeinsam mit der Digitalagentur Berlin ein spezielles Unterstützungsprogramm entwickelt. Es umfasst Webinare, Schulungen, Checklisten und individuelle Beratung. Die Digitalagentur Berlin bietet sogar eine kostenfreie Cyberhotline an, die erste Informationen zur NIS2-Richtlinie vermittelt und auf geeignete Ansprechpartner verweist. Diese Angebote sind eine wertvolle Ergänzung zur professionellen Unterstützung durch IT-Dienstleister wie aptaro. Besonders für den Einstieg in die Thematik bieten die regionalen Initiativen niedrigschwellige Hilfestellung, die den Weg zur vollständigen Compliance ebnen.

BSI-Ressourcen und Schulungsangebote

Das BSI selbst bietet umfangreiche Informationsmaterialien zu NIS2 an. Auf der Webseite findest du FAQ-Kataloge, Infopakete zu spezifischen Themen und einen Leitfaden zur Umsetzung. Die Infopakete behandeln Themen wie sichere Lieferketten, Meldepflichten und Risikomanagement im Detail. Regelmäßige Webinare wie die NIS2-Kickoff-Veranstaltungen im Januar und Februar 2026 helfen beim Einstieg. Für KMU in Potsdam und Umgebung empfiehlt sich der CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 als erster Schritt zur Standortbestimmung. Dieser Check wird von qualifizierten Dienstleistern durchgeführt und gibt einen strukturierten Überblick über den aktuellen Sicherheitsstand deines Unternehmens. Das BSI stellt auch eine Liste zertifizierter Cybersicherheits-Dienstleister zur Verfügung.

Die Rolle von IT-Systemhäusern bei der Umsetzung

Für die praktische Umsetzung der NIS2-Anforderungen sind spezialisierte IT-Dienstleister unverzichtbar. aptaro begleitet als IT-Systemhaus in Berlin Unternehmen durch den gesamten Prozess – von der Betroffenheitsprüfung über die Gap-Analyse bis zur Implementierung konkreter Maßnahmen. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner spart Zeit, vermeidet Fehler und stellt sicher, dass alle Anforderungen vollständig erfüllt werden. aptaro kennt die spezifischen Herausforderungen der Region Berlin-Brandenburg und bietet maßgeschneiderte Lösungen für den Mittelstand. Viele Unternehmen scheitern nicht an der Technik, sondern an fehlender Transparenz, begrenzten Teams und der Vielzahl an Schnittstellen. NIS2 verlangt durchgängiges Monitoring und schnelle Reaktionsfähigkeit – Anforderungen, die viele Unternehmen nur mit externen Partnern rund um die Uhr erfüllen können. aptaro bietet entsprechende Managed Services an, die genau diese Lücken schließen.

Deine NIS2-Checkliste für 2026 mit aptaro aus Berlin

Die wichtigsten Schritte auf einen Blick

NIS2 ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern geltendes Recht. Als Unternehmen in Berlin, Potsdam oder Brandenburg solltest du jetzt handeln. Der erste Schritt ist die Klärung deiner Betroffenheit über die BSI-Betroffenheitsprüfung oder den FitNIS2-Navigator. Falls du unter die Regulierung fällst, richte umgehend dein Konto bei „Mein Unternehmenskonto" ein und registriere dich im BSI-Portal. Parallel dazu solltest du eine Gap-Analyse durchführen, um festzustellen, wo dein Unternehmen in Sachen Cybersicherheit steht und welche Lücken geschlossen werden müssen. aptaro unterstützt dich bei all diesen Schritten und sorgt für eine strukturierte Herangehensweise.

Priorisierung der Maßnahmen

Nicht alles muss gleichzeitig passieren, aber einige Dinge dulden keinen Aufschub. Die Registrierung beim BSI hat oberste Priorität. Ebenso wichtig ist die Etablierung von Meldeprozessen für Sicherheitsvorfälle – du musst im Ernstfall innerhalb von 24 Stunden handlungsfähig sein. Die Geschäftsführung sollte sich zeitnah zu NIS2 schulen lassen, um ihre Verantwortung wahrnehmen zu können. Der Aufbau eines vollständigen ISMS kann mehr Zeit in Anspruch nehmen, sollte aber zügig begonnen werden. aptaro unterstützt dich bei der Priorisierung und Umsetzung aller Maßnahmen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer realistischen Planung, die sowohl die gesetzlichen Fristen als auch die verfügbaren Ressourcen berücksichtigt.

aptaro – dein Partner für NIS2 in Berlin und Brandenburg

Die NIS2-Richtlinie stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, die eigene Cyberresilienz nachhaltig zu stärken. Wer die Anforderungen ernst nimmt und professionell umsetzt, schützt nicht nur sein Unternehmen vor Bußgeldern und Haftungsrisiken, sondern gewinnt auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern. aptaro steht Unternehmen in Berlin, Potsdam und Brandenburg als kompetenter Partner zur Seite. Von der ersten Beratung bis zur vollständigen NIS2-Compliance begleitet dich aptaro durch alle Phasen der Umsetzung. Die Experten von aptaro verfügen über langjährige Erfahrung in der IT-Sicherheit und kennen die spezifischen Anforderungen mittelständischer Unternehmen in der Region. Nimm jetzt Kontakt auf und sichere dein Unternehmen für die Zukunft ab. Die Zeit zum Handeln ist gekommen – aptaro hilft dir dabei, die NIS2-Herausforderung zu meistern.

 

 

 

Häufige Fragen zur NIS2-Richtlinie

Was ist die NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie ist eine europäische Cybersicherheitsvorgabe, die Unternehmen zu klar definierten Sicherheitsmaßnahmen, Meldepflichten und Risikomanagement verpflichtet.

Seit wann gilt NIS2 in Deutschland?

Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist.

Welche Unternehmen in Berlin sind von NIS2 betroffen?

Betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Umsatz, sofern sie in einem der regulierten Sektoren tätig sind.

Müssen sich betroffene Unternehmen aktiv registrieren?

Ja, die Registrierung beim BSI erfolgt eigenverantwortlich über das BSI-Portal. Eine behördliche Aufforderung erfolgt nicht.

Welche Fristen gelten bei Sicherheitsvorfällen?

Eine Frühwarnung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen, eine Detailmeldung nach 72 Stunden und ein Abschlussbericht spätestens nach 30 Tagen.

Haftet die Geschäftsführung persönlich?

Ja, die Geschäftsleitung trägt die Letztverantwortung für die Umsetzung von NIS2 und haftet bei Pflichtverletzungen persönlich.

Reicht eine bestehende ISO-27001-Zertifizierung aus?

Nicht automatisch. Der Anwendungsbereich von NIS2 kann über bestehende Zertifizierungen hinausgehen und muss separat geprüft werden.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Je nach Einstufung drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Sind auch Zulieferer von NIS2 betroffen?

Indirekt ja. Unternehmen müssen die Cybersicherheit ihrer Lieferkette berücksichtigen und Nachweise von Dienstleistern einfordern.

Wie unterstützt aptaro bei der NIS2-Umsetzung?

aptaro begleitet Unternehmen von der Betroffenheitsprüfung über die Registrierung bis zur technischen und organisatorischen Umsetzung aller NIS2-Anforderungen.

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