NIS2-Richtlinie für noch mehr Cybersicherheit

NIS2 - Schon wieder eine neue Datenschutzrichtlinie?

NIS2-Richtlinie für mehr Cybersicherheit

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt jedes Jahr davor, dass die Cyberkriminalität kontinuierlich neue Höchststände erreicht. Die Angreifer entwickeln ständig neue Methoden, um Einrichtungen und Unternehmen anzugreifen und wertvolle Daten sowie Lösegelder zu erbeuten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass potenzielle Opfer immer wachsam gegenüber Angriffsversuchen sind. Leider vernachlässigen immer noch viele Einrichtungen und Unternehmen den angemessenen Schutz ihrer IT-Infrastruktur und unterschätzen die Bedeutung der IT-Sicherheit. An dieser Stelle kommt die NIS2-Richtlinie ins Spiel.

Was ist die NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie, auch bekannt als NIS-2-Richtlinie, ist ein EU-Regelwerk, das darauf abzielt, die Cybersicherheit von Einrichtungen und Unternehmen zu stärken. Sie stellt die zweite Version der NIS-Richtlinie von 2016 dar und hat das Ziel, Mindeststandards für Cybersicherheit festzulegen und die Widerstandsfähigkeit von Einrichtungen, Unternehmen und der gesamten EU gegenüber Cyberbedrohungen zu verbessern. Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, Unterschiede zwischen Ländern und Sektoren zu minimieren und einen einheitlichen Maßnahmenkatalog umzusetzen.

Es gibt verschiedene Ansichten darüber, warum die Richtlinie überarbeitet wurde. Einige argumentieren, dass die erste Version der Richtlinie nur begrenzten Erfolg hatte, während andere behaupten, dass sie den neuen Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit nicht mehr gerecht wurde.

Wer ist von der NIS2-Richtlinie betroffen?

Die NIS2-Richtlinie betrifft hauptsächlich Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Diese Infrastrukturen sind für das Gemeinwohl von großer Bedeutung, hängen stark von Informations- und Kommunikationstechnologie ab und sind daher attraktive Ziele für Cyberangriffe. Ein Angriff auf eine KRITIS-Einrichtung hätte weitreichende Auswirkungen.

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Kreis der als KRITIS eingestuften Einrichtungen erheblich und fügt neue elementare Sektoren hinzu. Es wird zwischen "wesentlichen Einrichtungen" und "wichtigen Einrichtungen" unterschieden. Zu den wesentlichen Einrichtungen gehören der Energiesektor, Transportsektor, Bankwesen, Finanzmärkte, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und Weltraum. Kleine Unternehmen sind von der Richtlinie kaum betroffen, es sei denn, sie sind der alleinige Anbieter eines Dienstes in einem Land und tragen wesentlich zur Aufrechterhaltung gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Aktivitäten bei. Die Richtlinie gilt für Unternehmen und Organisationen in den genannten Sektoren mit mindestens 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro.

Was besagt die NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie definiert umfangreiche Anforderungen zur Cybersicherheit. Sie umfasst einen Katalog von Vorgaben, die von den betroffenen Unternehmen und Sektoren umgesetzt werden müssen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Angriffsfläche zu minimieren, Angriffe frühzeitig zu erkennen, schnell zu reagieren und Systeme wiederherstellen zu können. Die Richtlinie nennt 14 Punkte, die erfüllt werden müssen, und geht detailliert auf jeden Punkt ein. Für weitere Informationen empfiehlt es sich, die NIS2-Richtlinie selbst, genauer gesagt die DIRECTIVE (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments, zu konsultieren.

Ab wann gilt die NIS2-Richtlinie?

Die betroffenen Einrichtungen und Unternehmen sollten die NIS2-Richtlinie bis spätestens Herbst 2024 umsetzen. Die Richtlinie wurde am 27. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 16. Januar 2023 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben 21 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der Stichtag ist der 16. Oktober 2024.

Es ist ratsam, frühzeitig aktiv zu werden, die eigene IT-Sicherheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Ein optimaler Schutz liegt im eigenen Interesse.

Unsere IT-Experten beraten Sie zum Thema NIS2

Unsere Spezialisten im Bereich Cybersicherheit stehen Unternehmen gerne beratend zur Seite, um ein optimales Sicherheitsniveau für ihre IT-Infrastruktur zu erreichen. Viele der in der NIS2-Richtlinie genannten Anforderungen können bereits durch eine Zero-Trust-Strategie und eine gut durchdachte Cybersicherheitsstrategie umgesetzt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass digitale Kriminelle ständig neue Wege finden, um an wertvolle Daten zu gelangen, selbst wenn Unternehmen glauben, gut geschützt zu sein.

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